MITGLIED WERDEN
Gemeinsam mehr fürs Schiller ermöglichen.
Mit deiner Mitgliedschaft unterstützt du zusätzliche Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler und stärkst die Gemeinschaft rund um unsere Schule. Ob als Elternteil, ehemalige Schülerin oder ehemaliger Schüler oder als Freund unserer Schule: Du bist herzlich willkommen.
Dein Beitrag
macht mehr
möglich.
Dein Beitrag. Deine Entscheidung.
Wähle den Beitrag, mit dem du unsere Arbeit unterstützen möchtest. Alle drei Beitragshöhen stehen frei zur Wahl und gelten pro Geschäftsjahr.
35 €
Basisbeitrag
Mit deinem Beitrag unterstützt du unsere Arbeit verlässlich.
60 €
Förderbeitrag
Du möchtest mehr beitragen? Damit stärkst du die Förderung zusätzlich.
100 €
erweiterter Förderbeitrag
Mit deinem erweiterten Beitrag unterstützt du unser Engagement in besonderem Maße.
Deinen Beitrag wählst du direkt in der Beitrittserklärung. Informationen zum Beitragseinzug findest du in unserer Beitragsordnung.
Jetzt Mitglied werden
Wir freuen uns, dass du den Förder- und Freundeskreis des Schiller-Gymnasiums Pforzheim e. V. unterstützen möchtest.
Fülle dazu die digitale Beitrittserklärung aus. Deine persönlichen Angaben und deinen gewünschten Beitrag erfasst du direkt im Formular.
Du bist bereits Mitglied?
Du möchtest deine bisherige Beitragshöhe ändern? Über dieses Formular kannst du einen anderen Beitrag auswählen.
Die Änderung gilt ab der nächsten Beitragsabbuchung. Eine erneute Beitrittserklärung ist dafür nicht erforderlich.
Gut zu wissen
Wann wird mein Beitrag eingezogen?
Der reguläre Beitragseinzug erfolgt jährlich am 15. November per SEPA-Lastschrift. Je nach Eintrittsdatum kann der erste Einzug am 15. Mai oder erst im folgenden Geschäftsjahr stattfinden. Die genauen Regelungen findest du in der Beitragsordnung.
Wie kann ich meine Beitragshöhe ändern?
Nutze dafür das Formular „Beitrag ändern“ auf dieser Seite. Wähle deinen neuen Beitrag und bestätige die Änderung ab der nächsten Beitragsabbuchung.
Unsere Beitragsordnung
Hier findest du die vollständigen Regelungen zu Beitragshöhen, Zahlungsweise und Beitragspflicht. Die Beitragsordnung wurde am 15. Juli 2025 beschlossen.
Beitragsordnung vollständig lesen
Beitragsordnung des
Förder- und Freundeskreises des Schiller-Gymnasiums Pforzheim e.V.
Die Mitgliederversammlung des Förder- und Freundeskreises des Schiller-Gymnasiums Pforzheim e. V.
hat am 15.07.2025 auf Grundlage des § 6 der Vereinssatzung folgende Beitragsordnung beschlossen:
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung.
Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die dazugehörigen Modalitäten.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Beitragsordnung gilt für sämtliche Mitglieder des Vereins für die Dauer ihrer Mitgliedschaft.
Die Mitglieder sind grundsätzlich beitragspflichtig.
§ 3 Ausnahmen von der Beitragspflicht
Der Vorstand ist berechtigt, Beiträge in begründeten Fällen zu stunden oder zu erlassen.
§ 4 Beitragshöhe
Der Verein erhebt gestaffelte Mitgliedsbeiträge.
Mitglieder können aus folgenden Beitragshöhen pro Geschäftsjahr frei wählen:
- 35,00 € – Basisbeitrag
Der Beitrag für Mitglieder, mit dem Sie den Verein zuverlässig unterstützen. - 60,00 € – Förderbeitrag
Für Mitglieder, die den Verein über den Basisbeitrag hinaus stärken möchten. - 100,00 € – Erweiterter Förderbeitrag
Mit diesem Beitrag setzen Sie ein starkes Zeichen für Bildung und Gemeinschaft.
§ 5 Zahlungsweise
- Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich jährlich zum 15. November im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Dies gilt für alle Mitglieder, die bis einschließlich 15. November des laufenden Geschäftsjahres (1. August bis 31. Juli) dem Verein beigetreten sind. - Für Mitglieder, die zwischen dem 16. November und dem 15. Mai eines Geschäftsjahres dem Verein beitreten, erfolgt der erste Beitragseinzug zum 15. Mai.
- Für Mitglieder, die nach dem 15. Mai eines Geschäftsjahres dem Verein beitreten, erfolgt der erste Beitragseinzug erst im folgenden Geschäftsjahr zum regulären Fälligkeitstermin am 15. November.
- Eine separate Beitragsrechnung wird nicht ausgestellt.
- Die Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Dazu ist von jedem Mitglied eine schriftliche Einzugsermächtigung zu erteilen.
§ 6 Gültigkeit
Diese Beitragsordnung tritt am 15.07.2025 in Kraft.
Noch Fragen zur Mitgliedschaft?
Du hast Fragen zum Beitritt oder zu deinem Beitrag?
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