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im Förder- und Freundeskreis des Schiller-Gymnasiums Pforzheim e.V.

Beitragsordnung des
Förder- und Freundeskreises des Schiller-Gymnasiums Pforzheim e.V.

Die Mitgliederversammlung des Förder- und Freundeskreises des Schiller-Gymnasiums Pforzheim e. V.
hat am 15.07.2025 auf Grundlage des § 6 der Vereinssatzung folgende Beitragsordnung beschlossen:

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung.
Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die dazugehörigen Modalitäten.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Beitragsordnung gilt für sämtliche Mitglieder des Vereins für die Dauer ihrer Mitgliedschaft.
Die Mitglieder sind grundsätzlich beitragspflichtig.

§ 3 Ausnahmen von der Beitragspflicht

Der Vorstand ist berechtigt, Beiträge in begründeten Fällen zu stunden oder zu erlassen.

§ 4 Beitragshöhe

Der Verein erhebt gestaffelte Mitgliedsbeiträge.
Mitglieder können aus folgenden Beitragshöhen pro Geschäftsjahr frei wählen:

  • 35,00 € – Basisbeitrag
    Der Beitrag für Mitglieder, mit dem Sie den Verein zuverlässig unterstützen.
  • 60,00 € – Förderbeitrag
    Für Mitglieder, die den Verein über den Basisbeitrag hinaus stärken möchten.
  • 100,00 € – Erweiterter Förderbeitrag
    Mit diesem Beitrag setzen Sie ein starkes Zeichen für Bildung und Gemeinschaft.

§ 5 Zahlungsweise

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich jährlich zum 15. November im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
    Dies gilt für alle Mitglieder, die bis einschließlich 15. November des laufenden Geschäftsjahres (1. August bis 31. Juli) dem Verein beigetreten sind.
  2. Für Mitglieder, die zwischen dem 16. November und dem 15. Mai eines Geschäftsjahres dem Verein beitreten, erfolgt der erste Beitragseinzug zum 15. Mai.
  3. Für Mitglieder, die nach dem 15. Mai eines Geschäftsjahres dem Verein beitreten, erfolgt der erste Beitragseinzug erst im folgenden Geschäftsjahr zum regulären Fälligkeitstermin am 15. November.
  4. Eine separate Beitragsrechnung wird nicht ausgestellt.
  5. Die Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
    Dazu ist von jedem Mitglied eine schriftliche Einzugsermächtigung zu erteilen.

§ 6 Gültigkeit

Diese Beitragsordnung tritt am 15.07.2025 in Kraft.