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im Förder- und Freundeskreis des Schiller-Gymnasiums Pforzheim e.V.Beitragsordnung des
Förder- und Freundeskreises des Schiller-Gymnasiums Pforzheim e.V.
Die Mitgliederversammlung des Förder- und Freundeskreises des Schiller-Gymnasiums Pforzheim e. V.
hat am 15.07.2025 auf Grundlage des § 6 der Vereinssatzung folgende Beitragsordnung beschlossen:
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung.
Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die dazugehörigen Modalitäten.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Beitragsordnung gilt für sämtliche Mitglieder des Vereins für die Dauer ihrer Mitgliedschaft.
Die Mitglieder sind grundsätzlich beitragspflichtig.
§ 3 Ausnahmen von der Beitragspflicht
Der Vorstand ist berechtigt, Beiträge in begründeten Fällen zu stunden oder zu erlassen.
§ 4 Beitragshöhe
Der Verein erhebt gestaffelte Mitgliedsbeiträge.
Mitglieder können aus folgenden Beitragshöhen pro Geschäftsjahr frei wählen:
- 35,00 € – Basisbeitrag
Der Beitrag für Mitglieder, mit dem Sie den Verein zuverlässig unterstützen. - 60,00 € – Förderbeitrag
Für Mitglieder, die den Verein über den Basisbeitrag hinaus stärken möchten. - 100,00 € – Erweiterter Förderbeitrag
Mit diesem Beitrag setzen Sie ein starkes Zeichen für Bildung und Gemeinschaft.
§ 5 Zahlungsweise
- Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich jährlich zum 15. November im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Dies gilt für alle Mitglieder, die bis einschließlich 15. November des laufenden Geschäftsjahres (1. August bis 31. Juli) dem Verein beigetreten sind. - Für Mitglieder, die zwischen dem 16. November und dem 15. Mai eines Geschäftsjahres dem Verein beitreten, erfolgt der erste Beitragseinzug zum 15. Mai.
- Für Mitglieder, die nach dem 15. Mai eines Geschäftsjahres dem Verein beitreten, erfolgt der erste Beitragseinzug erst im folgenden Geschäftsjahr zum regulären Fälligkeitstermin am 15. November.
- Eine separate Beitragsrechnung wird nicht ausgestellt.
- Die Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Dazu ist von jedem Mitglied eine schriftliche Einzugsermächtigung zu erteilen.
§ 6 Gültigkeit
Diese Beitragsordnung tritt am 15.07.2025 in Kraft.